Ist eine Krankschreibung per Video gültig?
Kurz beantwortet
Eine ärztliche Bescheinigung kann auch nach einer Videosprechstunde ausgestellt werden, wenn die ärztlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesärztekammer verweist hierfür auf Sorgfalt und vertretbare Fernbehandlung im konkreten Einzelfall. Unser Angebot umfasst eine privatärztliche PDF; eine sichere Anerkennung im Einzelfall können wir nicht zusagen.

Was bescheinigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein ärztlicher Nachweis über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit. Diese beiden Angaben nennt § 5 Absatz 1 EFZG ausdrücklich für die ärztliche Bescheinigung. Ihre eigene Nachricht an den Arbeitgeber erfüllt daneben die Pflicht, den Ausfall zeitnah mitzuteilen. Das Dokument und die Mitteilung haben damit unterschiedliche Aufgaben innerhalb desselben Vorgangs Ihrer Krankmeldung.
Für Vertragsärzte beschreibt § 2 Absatz 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie die Beurteilung anhand der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Entscheidend sind krankheitsbedingte Einschränkungen oder die Gefahr einer Verschlimmerung durch die konkret ausgeübte Arbeit. Beschreiben Sie im Gespräch deshalb Ihre tatsächlichen Aufgaben und die Schwierigkeiten während eines normalen Arbeitstages. Eine Berufsbezeichnung allein erklärt häufig noch wenig über körperliche Belastungen und die geforderte Konzentration.
Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Beurteilung per Video infrage?
Die Bundesärztekammer erläutert die Fernbehandlung anhand von § 7 Absatz 4 und § 25 MBO-Ä. Ärztliche Vertretbarkeit, sorgfältige Beurteilung und Aufklärung über die Besonderheiten bilden dabei die wesentlichen Voraussetzungen. Die Musterberufsordnung dient als Muster; verbindlich ist die Berufsordnung der jeweils zuständigen Landesärztekammer. Aus einem angebotenen Videotermin folgt deshalb noch keine Zusage für ein bestimmtes ärztliches Ergebnis.
Bereiten Sie für das Gespräch eine kurze Beschreibung Ihrer Beschwerden und deren zeitlichen Verlauf vor. Notieren Sie, welche Aufgaben gerade schwerfallen, und unterscheiden Sie eigene Beobachtungen von vermuteten Ursachen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen die Grenzen der Untersuchung über die Kamera noch unklar bleiben. Ein sinnvoller Abschluss des Gesprächs umfasst auch die Frage, wie Sie bei anhaltenden Beschwerden weiter vorgehen.
Welche Regeln gelten speziell in der vertragsärztlichen Versorgung?
§ 4 Absatz 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie unterscheidet bei Videosprechstunden zwischen persönlich bekannten und unbekannten Versicherten. Für unbekannte Versicherte soll die erstmalige Feststellung grundsätzlich 3 Kalendertage, für bekannte 7 Kalendertage nicht überschreiten. Die Richtlinie nennt außerdem Voraussetzungen für Folgefeststellungen und schließt einen Anspruch auf Feststellung per Video aus. Maßgeblich ist die Fassung vom 14. November 2013, geändert am 7. Dezember 2023, seit 21. Februar 2024 in Kraft.
Diese Regeln betreffen die vertragsärztliche Versorgung und beschreiben nicht automatisch den Umfang unseres privatärztlichen Angebots. Unsere Bedingungen begrenzen jede mögliche Bescheinigung auf höchstens drei Kalendertage einschließlich eines möglichen rückwirkenden Beginns. Die Unterscheidung erklärt, weshalb Informationen über sieben Tage bei einem anderen Versorgungsweg hier nicht passen. Prüfen Sie bei Vergleichen daher zuerst, wer die Leistung erbringt und wie die Abrechnung erfolgt.
Was tun Sie bei Rückfragen zur Bescheinigung?
Fragen Sie den Arbeitgeber zunächst, welche konkrete Angabe oder welcher Übermittlungsweg aus seiner Sicht unklar ist. Halten Sie die tatsächlich ausgestellte Bescheinigung bereit und prüfen Sie Namen, Ausstellungsdatum sowie angegebenen Zeitraum. Bitten Sie bei einem erkennbaren Dokumentfehler die ausstellende Praxis um Prüfung der betreffenden Angaben. Ändern Sie eine ärztliche Bescheinigung keinesfalls eigenständig, auch wenn Ihnen ein Fehler offensichtlich erscheint.
§ 5 Absatz 1a EFZG nimmt Feststellungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung von der dort geregelten elektronischen Erleichterung aus. Ein fehlender elektronischer Abruf allein erklärt daher noch nicht den gesamten Vorgang einer privatärztlichen Bescheinigung. Eine verbindliche Bewertung eines konkreten arbeitsrechtlichen Streits lässt sich aus dieser allgemeinen Übersicht nicht ableiten. Lassen Sie sich bei einem fortbestehenden Konflikt zu den Umständen Ihres einzelnen Falls beraten.
Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.
Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.
Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.
Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?
Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.
Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.
Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.
Wo finden Sie ergänzende Antworten?
Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:
- Wie läuft eine Krankschreibung online ab?
- Welche Pflichten gelten bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber?
- Was kostet eine privatärztliche Krankschreibung per Video?
- Was unterscheidet die eAU von einer Bescheinigung als PDF?
Welche Fragen bleiben häufig offen?
Ist eine PDF automatisch eine eAU?
Eine PDF bezeichnet zunächst das Dateiformat und sagt nichts über eine elektronische Meldung an die Krankenkasse aus. Unser Angebot liefert eine privatärztliche PDF für die eigene Vorlage beim Arbeitgeber.
Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?
Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.
Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?
Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.
Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?
Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.
Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?
Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH
Stand: 26. Oktober 2026