Was unterscheidet die eAU von einer Bescheinigung als PDF?

Kurz beantwortet

Eine PDF ist eine Datei, während die eAU einen elektronischen Übermittlungsweg für Arbeitsunfähigkeitsdaten bezeichnet. Unser privatärztliches Angebot liefert eine PDF zur eigenen Vorlage beim Arbeitgeber und übermittelt keine eAU. § 5 Absatz 1a EFZG enthält ausdrücklich Ausnahmen für Feststellungen durch Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung.

Mann sitzt mit einem Laptop auf dem Sofa neben einem hellen Fenster

Was steckt hinter der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung?

§ 295 Absatz 1 SGB V regelt für Vertragsärzte die elektronische Übermittlung bestimmter Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse. Für Beschäftigte beschreibt § 5 Absatz 1a EFZG unter seinen Voraussetzungen die Erleichterung bei der Vorlage des Nachweises. Die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber bleibt nach § 5 Absatz 1 davon unberührt. Elektronische Abwicklung bedeutet deshalb nicht, dass Ihr Arbeitgeber ohne Ihre Mitteilung von jedem Ausfall erfährt.

Die drei Schritte Krankmeldung, ärztliche Feststellung und Übermittlung sollten Sie bei organisatorischen Fragen getrennt betrachten. Fragen Sie zunächst, in welcher Versorgungsform die ärztliche Untersuchung stattgefunden hat und welcher Nachweis ausgegeben wurde. Prüfen Sie anschließend, welche Information die zuständige Stelle im Betrieb von Ihnen noch benötigt. So vermeiden Sie Missverständnisse, die allein durch die Verwendung desselben Begriffs für unterschiedliche Vorgänge entstehen.

Weshalb gibt es bei diesem Angebot eine PDF?

Unsere Bedingungen beschreiben eine privatärztliche Behandlung und eine Bescheinigung, die Sie selbst Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Das Angebot enthält ausdrücklich keine eAU und keine Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit an Ihre Krankenkasse. Eine PDF in Ihrem Patientenkonto ist deshalb keine Bestätigung, dass zusätzlich ein elektronischer Datensatz versendet wurde. Informieren Sie die zuständige Stelle im Betrieb über diesen konkreten Ablauf, wenn dort ein Abruf erwartet wird.

§ 5 Absatz 1a EFZG nimmt Feststellungen durch Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich von seiner Erleichterung aus. Die Frage nach einem elektronischen Abruf lässt sich daher nicht allein anhand Ihres gesetzlichen Versicherungsstatus beantworten. Entscheidend ist auch, auf welchem Weg Ihre ärztliche Behandlung und die Feststellung tatsächlich erfolgt sind. Vergleichen Sie bei verschiedenen Angeboten deshalb die Angaben zur Versorgung und zum vorgesehenen Nachweis sorgfältig miteinander.

Welche Informationen enthält die Arbeitgeberfassung hier?

Nach unserer Startseite enthält die Bescheinigung Namen, Ausstellungsdatum, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die ärztlichen Angaben. Eine Diagnose steht nach diesen Angebotsangaben ausdrücklich nicht auf der für Ihren Arbeitgeber vorgesehenen Fassung. Prüfen Sie daher vor dem Versand, ob Sie tatsächlich die Arbeitgeberbescheinigung und keine andere Unterlage auswählen. Eine Rechnung oder Ihre eigene Beschwerdeschilderung gehört zu einem anderen Vorgang innerhalb Ihres Patientenkontos.

Speichern Sie die Datei an einem Ort, an dem Sie sie später zuverlässig wiederfinden können. Öffnen Sie das Dokument nach dem Herunterladen und prüfen Sie, ob alle Seiten vollständig angezeigt werden. Vergleichen Sie die Angaben zu Ihrer Person und zum Zeitraum mit dem besprochenen Ergebnis. Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, wenden Sie sich zur Klärung an die ausstellende Stelle, bevor Sie selbst Änderungen vornehmen.

Wie reichen Sie die PDF sinnvoll beim Arbeitgeber ein?

Fragen Sie nach dem vorgesehenen Empfänger und dem im Betrieb verwendeten Weg für ärztliche Bescheinigungen. Verwenden Sie eine kurze Nachricht mit eindeutigem Bezug zum bereits gemeldeten Ausfall und zum bescheinigten Zeitraum. Vermeiden Sie zusätzliche persönliche Unterlagen, die für diesen konkreten Nachweis nicht vorgesehen sind. Bewahren Sie die gesendete Datei und eine vorhandene Eingangsbestätigung zusammen mit Ihrer eigenen Krankmeldung auf.

Wenn der Arbeitgeber von einem erfolglosen elektronischen Abruf berichtet, erläutern Sie zunächst den privatärztlichen Übermittlungsweg. Verweisen Sie auf die vorhandene Bescheinigung und fragen Sie, welche konkrete Information darüber hinaus fehlt. Die Ausnahme in § 5 Absatz 1a EFZG hilft beim Verständnis, ersetzt aber keine Bewertung eines individuellen Streitfalls. Unser Angebot garantiert weder die Anerkennung durch den Arbeitgeber noch eine bestimmte Entscheidung bei Rückfragen.

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit verlangt § 5 EFZG einen weiteren Nachweis beziehungsweise unter seinen Voraussetzungen eine erneute ärztliche Feststellung. Organisieren Sie rechtzeitig eine weitere Untersuchung, wenn der bisher bescheinigte Zeitraum Ihre Beschwerden nicht mehr abdeckt. Unser Angebot bietet keine Verlängerungen bereits ausgestellter Bescheinigungen an; eine Rückdatierung des Beginns erfordert ärztliche Prüfung. Halten Sie bei einem weiteren Arztkontakt die vorhandene Bescheinigung und Angaben zum bisherigen Verlauf bereit.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Ersetzt der PDF-Download meine Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Die unverzügliche Mitteilung über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer bleibt nach § 5 EFZG Ihre eigene Aufgabe. Zusätzlich legen Sie bei unserem Angebot die privatärztliche PDF selbst beim Arbeitgeber vor.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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