Ratgeber

Hier finden Sie Antworten zu ärztlicher Beurteilung, Arbeitgeberpflichten und dem Ablauf unseres privatärztlichen Angebots.

Die Bescheinigung beginnt grundsätzlich am Tag der Videosprechstunde, sofern die ärztliche Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Eine Rückdatierung setzt eine gewissenhafte ärztliche Prüfung voraus und bleibt bei diesem Angebot auf drei Tage begrenzt. Eine plausible Schilderung allein begründet keinen Anspruch; maßgeblich bleiben die ärztlich erhobenen Befunde im Einzelfall. Die Bescheinigung umfasst insgesamt höchstens drei Kalendertage; auch rückwirkend bescheinigte Tage zählen zu dieser Angebotsgrenze. Verlängerungen bereits ausgestellter Bescheinigungen bietet unser Angebot nicht an; wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Praxis. Melden Sie sich möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Beginn und Verlauf Ihrer Beschwerden wahrheitsgemäß.

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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