Wie erhalten Sie am Wochenende oder Feiertag eine Krankschreibung?

Kurz beantwortet

Auch am Wochenende muss eine mögliche Arbeitsunfähigkeit ärztlich beurteilt werden; unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen innerhalb dieses Zeitraums mit und können zeitabhängige Zuschläge auslösen. Bei dringenden Beschwerden außerhalb regulärer Sprechzeiten hilft der Bereitschaftsdienst unter 116117; bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie 112.

Mann sitzt mit einem Laptop im Bett eines hellen Schlafzimmers

Wie zählen freie Tage bei einer Bescheinigung mit?

Kalendertage umfassen sämtliche Tage eines Zeitraums und richten sich nicht nach Ihrem persönlichen Dienstplan. Unsere Startseite begrenzt eine Bescheinigung auf höchstens drei Kalendertage einschließlich eines möglichen rückwirkenden Beginns. Ein am Freitag beginnender Zeitraum von drei Kalendertagen endet daher bereits mit dem folgenden Sonntag. Ob tatsächlich drei Tage erforderlich sind, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Für Vertragsärzte bestimmt § 5 Absatz 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, dass bestehende Arbeitsunfähigkeit auch für arbeitsfreie Tage bescheinigt wird. Das betrifft beispielsweise Wochenenden, Feiertage und freie Tage aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitregelung. Diese Richtlinie gilt in der Fassung vom 14. November 2013, geändert am 7. Dezember 2023, seit 21. Februar 2024. Unterscheiden Sie ihren vertragsärztlichen Anwendungsbereich von den eigenen Grenzen unseres privatärztlichen Angebots.

Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber am Wochenende informieren?

Die unverzügliche Mitteilung von Arbeitsunfähigkeit und voraussichtlicher Dauer ergibt sich aus § 5 Absatz 1 EFZG. Prüfen Sie deshalb auch bei einem Wochenendbeginn, wie der Betrieb Ihre Krankmeldung entgegennimmt. Besonders bei Schichtarbeit hilft ein vorab geklärter Kontaktweg, damit Ihre Nachricht rechtzeitig die zuständige Person erreicht. Verwenden Sie konkrete Daten und nennen Sie den erwarteten Zeitraum, soweit Sie diesen bereits einschätzen können.

Die gesetzliche Grundregel zum Nachweis knüpft an mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit an. § 5 Absatz 1 EFZG nennt dafür den darauffolgenden Arbeitstag und erlaubt zugleich eine frühere Anforderung. Ein freier Sonntag bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Arztkontakt erst am Montag ausreicht. Prüfen Sie zunächst Ihre geltende Nachweisanforderung und anschließend die tatsächlich verfügbaren Möglichkeiten einer Untersuchung.

Welche Zuschläge nennt das Angebot für Wochenenden und Abendzeiten?

Unsere Kostenübersicht und Bedingungen nennen grundsätzlich 12,82 € für Samstage, Sonntage und Feiertage. Innerhalb einer Sprechstunde am Samstag beträgt dieser Zuschlag jedoch nur die Hälfte des angegebenen Betrags. Für bestimmte Uhrzeiten kommt gegebenenfalls der Zuschlag B oder C hinzu, niemals beide zusammen. Zuschlag B setzt zusätzlich voraus, dass die ärztliche Leistung außerhalb der regulären Sprechstunde erbracht wird. Entscheidend ist laut Angebot der tatsächliche Beginn des Gesprächs; eine vorab angezeigte Schätzung kann davon abweichen. Die Tabelle fasst ausschließlich die vorhandenen Angebotsangaben zusammen und verspricht keine verfügbaren Sprechstunden zu diesen Zeiten.

Anlass laut AngebotZuschlag
Samstag außerhalb der Sprechstunde, Sonntag oder FeiertagD: 12,82 €
Samstag innerhalb der SprechstundeD: 6,41 €
20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr außerhalb der SprechstundeB: 10,49 €
22 bis 6 UhrC: 18,65 €

Die Bedingungen sehen nachts zusätzlich zum Wochenendzuschlag den jeweils zutreffenden Zuschlag B oder C vor. Rechnen Sie diese Angaben zum Grundhonorar beziehungsweise zum Honorar mit visueller Untersuchung hinzu. Fragen Sie bei einer unklaren Abrechnung nach dem erfassten Gesprächsbeginn und den einzeln berechneten Positionen. Bewahren Sie dafür Ihre Buchungsunterlagen und die Rechnung zusammen auf, damit Sie beides vergleichen können.

Welche Hilfe gibt es, wenn eine Videosprechstunde nicht passt?

Der Bereitschaftsdienst versorgt dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden, deren Behandlung nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten kann. Unter 116117 erhalten Sie Hinweise zur passenden Versorgung und zu Bereitschaftspraxen in Ihrer Nähe. Beschreiben Sie dort zuerst die Beschwerden und deren Dringlichkeit, anschließend gegebenenfalls Ihr Anliegen zum Nachweis. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden gilt nach 116117 die Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst.

Unser Angebot ist kein Notdienst; eine mögliche Rückdatierung bleibt an gewissenhafte ärztliche Prüfung gebunden. Warten Sie deshalb bei einer Verschlechterung nicht wegen eines gewünschten Dokuments auf einen späteren Videotermin. Wenn Ihre Beschwerden fortbestehen, klären Sie rechtzeitig eine Untersuchung vor Ort für die weitere Beurteilung. Eine fortlaufende Versorgung benötigt einen passenden medizinischen Weg, auch wenn gerade mehrere freie Tage aufeinanderfolgen.

Was teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit?

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, sobald Sie Ihre Situation einschätzen können. Diese gesetzliche Pflicht zur Mitteilung folgt aus § 5 Absatz 1 EFZG. Warten Sie mit der Nachricht daher möglichst nicht bis zum Abschluss einer Videosprechstunde. Fragen Sie bei Unsicherheit nach dem vorgesehenen Meldeweg und der zuständigen Ansprechperson im Betrieb.

Trennen Sie dabei Ihre Krankmeldung von dem ärztlichen Nachweis über den bescheinigten Zeitraum. Bei diesem Angebot erhalten Sie nach ärztlicher Feststellung eine PDF für Ihren Arbeitgeber. Sie reichen diese selbst ein; eine elektronische Übermittlung an die Krankenkasse findet hier nicht statt. Diese Angebotsgrenze erläutern unsere Vertragsbedingungen zusammen mit dem Ablauf der privatärztlichen Behandlung.

Prüfen Sie vor dem Versand den Empfänger sowie Namen und Zeitraum auf der Bescheinigung. Bewahren Sie Ihre eigene Kopie und die Bestätigung der Übermittlung an einem geschützten Ort auf. Bei einer Rückfrage können Sie dann die tatsächlich eingereichten Unterlagen leichter wiederfinden und zuordnen.

Welche Grenzen und Kosten hat dieses Angebot?

Unser privatärztliches Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit ausreichend per Video beurteilbaren Beschwerden. Ein persönlicher Kontakt darf nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für Ihre Behandlung nicht erforderlich sein. Die Bescheinigung beginnt in der Regel am Tag Ihrer Videosprechstunde nach der ärztlichen Beurteilung. Nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung kann der Beginn ausnahmsweise um bis zu drei Tage zurückdatiert werden. Die ärztliche Beurteilung muss auch Ihre Arbeitsunfähigkeit während des früheren Zeitraums nachvollziehbar feststellen können. Ein Anspruch auf Rückdatierung besteht nicht; die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Die Bescheinigung umfasst weiterhin höchstens drei Kalendertage, einschließlich der gegebenenfalls rückwirkend bescheinigten Tage. Verlängerungen einer bereits ausgestellten Bescheinigung bietet unser Angebot auch nach erneuter Videosprechstunde nicht an. Melden Sie sich deshalb möglichst am ersten Krankheitstag und schildern Sie Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß. Weitere Angaben zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Bedingungen für die privatärztliche Videosprechstunde.

Vor dem Gespräch werden laut Kostenübersicht 10,72 € als Grundhonorar für die Sprechstunde vorgemerkt. Bei medizinisch erforderlicher, tatsächlich erbrachter visueller Untersuchung beträgt das Honorar 21,44 € zuzüglich anwendbarer Zuschläge. Das Honorar fällt auch dann an, wenn die ärztliche Beurteilung zu keiner Bescheinigung führt. Lesen Sie deshalb vor Ihrer Buchung die vollständigen Preisangaben einschließlich der möglichen Zuschläge aufmerksam durch.

Gesetzlich Versicherte zahlen diese Leistung selbst; für private Erstattung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Die Vertragsbedingungen enthalten dazu keine Zusicherung einer Erstattung oder einer Anerkennung durch den Arbeitgeber. Halten Sie für das Gespräch Ihren Ausweis sowie ein Gerät mit Kamera und Mikrofon bereit. Prüfen Sie Ihre Internetverbindung und wählen Sie einen Ort, an dem Sie ungestört sprechen können.

Wo finden Sie ergänzende Antworten?

Passende Informationen finden Sie auch in diesen Ratgebern zu den nächsten Schritten Ihrer Krankmeldung:

Welche Fragen bleiben häufig offen?

Bedeutet ein Zuschlag, dass jederzeit Termine verfügbar sind?

Die Preisangaben beschreiben mögliche Zuschläge anhand des tatsächlichen Gesprächsbeginns und belegen keine jederzeitige Terminverfügbarkeit. Prüfen Sie im Buchungsvorgang, ob für Ihr Anliegen ein passender Termin angeboten wird.

Erhalte ich nach jeder Videosprechstunde eine Bescheinigung?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach dem Gespräch über eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit. Eine Zusage vor der Untersuchung gibt es bei unserem privatärztlichen Angebot deshalb ausdrücklich nicht.

Wie gelangt die Bescheinigung zu meinem Arbeitgeber?

Sie erhalten die PDF in Ihrem Patientenkonto und legen sie anschließend selbst beim Arbeitgeber vor. Eine eAU und eine Übermittlung an Ihre Krankenkasse sind laut unseren Bedingungen ausgeschlossen.

Was mache ich bei länger anhaltenden Beschwerden?

Wenden Sie sich für die weitere Beurteilung an eine Praxis vor Ort und schildern Sie den Verlauf. Unser Angebot umfasst höchstens drei Kalendertage und bietet keine Verlängerung einer bereits ausgestellten Bescheinigung.

Welche Quellen liegen diesem Artikel zugrunde?

Redaktion Krankschreibung per Video, Drylabs GmbH

Stand: 26. Oktober 2026

Ihr nächster Schritt: das Videogespräch

Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Video ausreicht und eine Bescheinigung medizinisch begründet ist.

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